Synthetische Medien: Provenienz und Einwilligung prüfen, bevor Sie posten
Einsteiger7 Min. LesezeitMedia & Information Literacy

Synthetische Medien: Provenienz und Einwilligung prüfen, bevor Sie posten

Bevor Sie ein KI-generiertes oder KI-bearbeitetes Bild oder Video einer realen Person veröffentlichen, müssen Sie zwei getrennte Fragen klären: Hat die Person eingewilligt, und wird der synthetische Ursprung offengelegt? Eine praktische Checkliste für beide Prüfungen.

Das sollten Sie danach können

Vor der Veröffentlichung eines generierten oder bearbeiteten Bildes einer realen, identifizierbaren Person sind zwei Fragen getrennt zu beantworten: Hat die Person zugestimmt, und weist der Beitrag auf die Beteiligung von KI hin? Ein überzeugend wirkendes Bild beantwortet keine dieser Fragen.

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Jemand erzeugt ein Geburtstagsvideo, in dem eine Kollegin eine herzliche Rede hält, die sie nie gehalten hat. Ein Elternteil „verbessert“ mit einem KI-Werkzeug ein Familienfoto, indem er das Lächeln aus einer anderen Aufnahme übernimmt. Eine Content-Creatorin verwandelt den Urlaubsschnappschuss einer Freundin in eine stilisierte Illustration und veröffentlicht sie. Keines dieser Beispiele ist böswillig. Dennoch werfen alle dieselben zwei Fragen auf, von denen viele Menschen höchstens eine bedenken: Hat die abgebildete Person zugestimmt, und erkennen die Betrachtenden, dass KI beteiligt war?

Mit dem folgenden Verfahren klären Sie beide Fragen vor der Veröffentlichung und nicht erst, nachdem jemand wissen möchte, warum er nicht informiert wurde.

Einwilligung, Rechtsgrundlage, Offenlegung, biometrische Daten, Persönlichkeitsrechte, Urheberrecht, Ehrschutz und Plattformpflichten unterscheiden sich je nach Rechtsordnung und Verwendung. Behandeln Sie die Checkliste als redaktionelle Mindestkontrolle, nicht als rechtliche Konformitätsbewertung.

Zwei Fragen, nicht eine

Es ist verlockend, die Frage „Kann ich das so veröffentlichen?“ allein nach dem Bauchgefühl zu beantworten. Einwilligung und Offenlegung sind jedoch zwei eigenständige mögliche Fehlerquellen.

Einwilligung betrifft die abgebildete Person. Hat sie zugestimmt, auf diese Weise, zu diesem Zweck und in diesem Kontext generiert, bearbeitet oder synthetisch dargestellt zu werden? Sie kann mit einem unterhaltsamen Filter in einem privaten Chat völlig einverstanden sein und dieselbe Technik in einem öffentlichen Beitrag, einem Dating-Profil oder einer beruflichen Präsentation ablehnen. Einwilligung gilt für den jeweiligen Kontext und ist kein einmalig gesetztes Häkchen.

Offenlegung betrifft das Publikum. Können vernünftige Betrachtende erkennen, dass der Inhalt mit KI erzeugt oder so bearbeitet wurde, dass sich seine Bedeutung verändert? Menschen können allgemein von der Existenz solcher Filter wissen und dennoch durch einen konkreten, nicht gekennzeichneten Inhalt getäuscht werden.

Sie können die eine Anforderung erfüllen und die andere verfehlen. Selbst ein mit vollständiger Einwilligung erstelltes KI-Video einer realen Person kann das Publikum täuschen, wenn es wie eine unbearbeitete Aufnahme aussieht und nicht entsprechend gekennzeichnet ist. Umgekehrt kann ein klar als „KI-generiert“ markiertes Bild die Einwilligung verletzen, wenn die Person dieser Darstellung nie zugestimmt hat.

Die Einwilligung in ein Originalfoto umfasst nicht automatisch dessen synthetische Veränderung. Wer sich auf einer Feier von Ihnen fotografieren ließ, hat damit weder einem KI-generierten Video noch einem stilisierten Deepfake oder einer Bearbeitung zugestimmt, die die Person an einem Ort zeigt, an dem sie nie war.

Was „identifizierbar“ hier bedeutet

Die Checkliste gilt immer dann, wenn eine reale Person im Ergebnis identifiziert werden könnte, etwa anhand ihres Gesichts, ihrer Stimme, ihres Namens, einer charakteristischen Umgebung oder eines Kontexts, der auch ohne deutlich erkennbares Gesicht auf sie schließen lässt. Sie gilt nicht für vollständig synthetische Personen, allgemeine Illustrationen oder Ihr eigenes Abbild, sofern Sie selbst dieser Verwendung zustimmen. Gehen Sie im Zweifel davon aus, dass die Person identifizierbar ist. Nachzufragen kostet eine kurze Nachricht; die Frage zu überspringen kann später ein erheblich schwierigeres Gespräch auslösen.

Die Einwilligungsprüfung

Bevor Sie synthetische Medien einer anderen Person erzeugen oder veröffentlichen, gehen Sie der Reihe nach vor:

  1. Weiß die Person, dass dieser Inhalt existiert? Fragen Sie nicht, ob sie vermutlich damit einverstanden wäre, sondern ob sie tatsächlich davon weiß.
  2. Hat sie dieser konkreten Nutzung zugestimmt? Wer einem internen Teamfoto zugestimmt hat, hat damit noch keinem öffentlichen Marketingvideo auf dessen Grundlage zugestimmt.
  3. Würde der Kontext sie überraschen? Eine humorvolle Bearbeitung für einen privaten Chat und die öffentliche Veröffentlichung derselben Bearbeitung sind zwei unterschiedliche Verwendungen, auch wenn das Ergebnis identisch ist.
  4. Kann die Person Sie auffordern, den Inhalt zu entfernen? Lautet die ehrliche Antwort „Nach der Veröffentlichung eigentlich nicht mehr“, sollten Sie vor dem Posten innehalten und nicht erst danach.

Lautet eine Antwort „Nein“ oder bleibt sie unklar, fragen Sie die Person direkt, bevor Sie etwas erzeugen oder teilen. Beschreiben Sie das Ausgangsmaterial, die Bearbeitung, das Publikum und ob der Dienst Uploads speichert oder zum Training verwendet. Die Zustimmung zu einem dieser Punkte umfasst nicht automatisch alle anderen.

Die Offenlegungsprüfung

Nehmen Sie davon unabhängig die Offenlegungsprüfung vor, bevor der Inhalt an einem Ort erscheint, an dem fremde Personen ihn sehen könnten:

  1. Würden vernünftige Betrachtende ohne Kennzeichnung annehmen, es handle sich um ein unbearbeitetes Foto oder eine unbearbeitete Aufnahme? Falls ja, obwohl der Inhalt bearbeitet wurde, kennzeichnen Sie ihn.
  2. Bietet die Plattform für diese Nutzung eine KI-Inhaltskennzeichnung, und ist sie aktiviert? Prüfen Sie am Tag der Veröffentlichung die aktuelle Richtlinie der Plattform. Setzen Sie weder voraus, dass die Funktion vorhanden ist, noch dass die Kennzeichnung beim Weiterteilen erhalten bleibt.
  3. Gibt es direkt am Inhalt einen für Menschen verständlichen Hinweis und nicht nur eingebettete Metadaten? Metadaten können bei erneuten Uploads, Screenshots und Formatkonvertierungen verloren gehen. Eine Bildunterschrift oder Kennzeichnung im Bild bleibt eher erhalten.
  4. Beschreibt die Offenlegung, was sich tatsächlich geändert hat? „KI-verbessert“ kann vieles bedeuten. Ist die Änderung wesentlich, etwa eine andere Umgebung, nie gesagte Worte oder ein veränderter Gesichtsausdruck, benennen Sie sie konkret.

Die Transparenzbestimmungen der EU-KI-Verordnung gelten seit dem 2. August 2026. Artikel 50 unterscheidet Pflichten der Anbieter zur maschinenlesbaren Kennzeichnung von Pflichten der Betreiber, bestimmte Deepfake- und synthetische Inhalte offenzulegen (European Commission, Übersicht zu Transparenzregeln). Ob eine Pflicht greift, hängt von Begriffsbestimmungen, Ausnahmen, den beteiligten Akteuren und dem konkreten Sachverhalt ab; holen Sie rechtliche Prüfung ein, statt diese Checkliste als Konformitätsnachweis zu behandeln.

Provenienzsignale helfen, ersetzen aber keine der beiden Prüfungen

Werkzeuge wie Content Credentials nach dem C2PA-Standard können einer Datei einen kryptografisch signierten Datensatz zu ihrer Erstellungs- und Bearbeitungshistorie hinzufügen. Das ist eine echte Verbesserung gegenüber einer ungekennzeichneten Datei (technische Erläuterung von C2PA). Ein gültiger Herkunftsnachweis bestätigt jedoch nur die Integrität und den Unterzeichner der darin festgehaltenen Angaben. C2PA betont ausdrücklich, dass daraus kein Werturteil über den Wahrheitsgehalt jeder Provenienzangabe folgt. Auch die Fragen nach der Einwilligung der abgebildeten Person und der Sichtbarkeit der Kennzeichnung für das Publikum beantwortet er nicht. Selbst ein vollständig signiertes und mit Herkunftsinformationen versehenes Video kann ohne Einwilligung veröffentlicht werden. Außerdem können diese Informationen durch einen gewöhnlichen Screenshot oder erneuten Upload verloren gehen, bevor der Inhalt das Publikum erreicht. Mehr dazu, was Provenienz belegen kann und was nicht, finden Sie in Content Credentials und Wasserzeichen für Einzelpersonen sowie in Provenienz, Wasserzeichen und Content Credentials zur organisatorischen Veröffentlichungspraxis.

Der NIST-Bericht zur Transparenz synthetischer Inhalte erklärt, warum Provenienz, Wasserzeichen, Kennzeichnung und Detektion jeweils unterschiedliche Grenzen haben. Die C2PA-Spezifikation zu Content Credentials definiert, was eine Validierung belegen kann. Keine der beiden Quellen trifft eine Aussage über die Einwilligung.

Wenn Sie die Medien erzeugen, halten Sie fest, was Sie wann aus welcher Quelle und mit wessen Zustimmung erstellt haben; eine einzige Zeile kann genügen. Falls später Fragen aufkommen, ist „Hier ist die erstellte Datei und hier die Nachricht mit der Zustimmung“ belastbarer als die bloße Erinnerung.

Was diese Checkliste nicht behandelt

Diese Checkliste gilt für Inhalte, die Sie in grundsätzlich guter Absicht über eine andere Person erstellen oder teilen. Sie beschreibt nicht, was zu tun ist, wenn Sie ohne Ihre Einwilligung einen Deepfake von sich selbst entdecken. Diese schwierigere Situation behandelt der Erstreaktionsplan für Erwachsene. Auch die allgemeine Datenschutzprüfung vor dem Hochladen fremder Fotos in ein KI-Werkzeug gehört nicht hierher; sie wird in Bilder mit KI teilen behandelt. Geht es stattdessen darum, ob ein Bild oder Video echt oder KI-erzeugt aussieht, erklärt Grenzen von KI-Bildern statt Detektoren, was sich zuverlässig erkennen lässt und was nicht.

Häufige Fallstricke

  • Anzunehmen, eine private und humorvolle Absicht rechtfertige den Verzicht auf eine Einwilligung. Ihre Absicht bestimmt nicht, was geschieht, nachdem ein Screenshot den privaten Chat verlassen hat.
  • „Das machen jetzt alle“ als Einwilligung zu behandeln. Normalisierung einer Technik ist keine Zustimmung der konkret abgebildeten Person.
  • Einmal kennzeichnen und annehmen, die Kennzeichnung bleibe erhalten. Eine Bildunterschrift im ursprünglichen Beitrag wird bei einem Screenshot oder erneuten Upload nicht mitübertragen. Kennzeichnen Sie Inhalte, die wahrscheinlich weiterverbreitet werden, möglichst direkt im Bild oder Video.
  • Ein Content Credential mit einem Einwilligungsnachweis zu verwechseln. Die beiden Nachweise beantworten unterschiedliche Fragen. Bewahren Sie möglichst beide auf, aber ersetzen Sie den einen nicht durch den anderen.
  • Die Prüfung bei vermeintlich harmlosen Inhalten zu überspringen. Auch bei einem albernen gefilterten Video einer Freundin für den Gruppenchat lohnt sich die kurze Frage: „Ist es in Ordnung, wenn ich das hier poste?“

Probieren Sie es diese Woche

Wenn Sie das nächste Mal ein Bild oder Video mit einer realen, identifizierbaren anderen Person erzeugen oder bearbeiten, führen Sie vor jeder Veröffentlichung beide Prüfungen durch: Holen Sie die ausdrückliche Zustimmung für diese konkrete Nutzung ein und kennzeichnen Sie das Ergebnis so, dass das Publikum die Beteiligung von KI erkennt. Nutzen Sie die Checkliste zu Provenienz und Einwilligung bei synthetischen Medien, damit beide Prüfungen zur Routine werden und Ihnen nicht erst nach einem Problem einfallen.

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